Hinweisgebersystem bei KAHLES
KAHLES legt sehr großen Wert auf integres Verhalten. Dies gilt sowohl auf Ebene des Unternehmens als auch auf Ebene der Führungskraft und auf der Ebene der Mitarbeiterin und des Mitarbeiters. Wir halten uns an geltende Gesetze und Verordnungen sowie an interne Richtlinien. Um Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lage zu versetzen, sich integer und regelkonform zu verhalten, haben wir diverse interne Verhaltensrichtlinien und Richtlinien erlassen.
Der europäische Gesetzgeber hat mit der Whistleblower Richtlinie EU-2019/1937 rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, damit auf Missstände jeglicher Art aufmerksam gemacht werden kann. In Österreich wurde diese EU-Richtlinie mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) umgesetzt. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.
Auch bei uns im Unternehmen gibt es nun ein solches System. Es soll helfen, dass durch entsprechende Hinweise auf Missstände aufmerksam gemacht werden kann und wir zeitnah reagieren, den rechtmäßigen Zustand schnellstmöglich wiederherstellen und Schaden abwehren können.
Alle Hinweise dieser Art werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Identität von Personen und die Daten werden zu 100% geschützt. Wir bearbeiten jeden Verdachtsfall vorurteilsfrei und neutral. Jede eingegangene Mitteilung wird vom Compliance Manager sorgfältig und umfassend geprüft. Bei Stichhaltigkeit wird der Fall dem Compliance-Board vorgestellt und das weitere Vorgehen abgestimmt. Wird ein Verstoß gegen geltende Regeln festgestellt, werden die erforderlichen Schritte gesetzt.
Was kann gemeldet werden?
Über die im österreichische Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) vorgesehenen Themengebiete hinaus:
• Kartellrecht und fairer Wettbewerb
• Vermeidung von Interessenskonflikten
• Geschenke, Einladungen und Vorteilszuwendungen
• Exportkontrolle
• Schutz von Informationen
• etc.
In der Kategorie „Sonstige“ können Themen gemeldet werden, die über die vorgesehenen Meldekategorien des Gesetzgebers hinausgehen.
Wie kann die Meldung in unserem Hinweisgebersystem erfolgen?
Die Hinweisgeberplattform ist unter folgenden Link erreichbar:
oder
über nachfolgenden QR-Code via Smartphone:
Über die Hinweisgeberplattform können überdies auch anonyme Hinweise gegeben werden. Unter dem angegebenen Link findet man auch weiterführende Informationen zu den rechtlichen Hintergründen, zum Ablaufprozess sowie eine Bedienungsanleitung für das System sowie weitere Informationen.
E-Mail
Hinweise können auch per E-Mail gesendet werden
Telefon
Hinweise können auch per Telefon unter +43 5223 511-6475 getätigt werden.